Frauen- und Kinderschutzhaus
ZUFLUCHT
SCHUTZ UND SICHERHEIT
HILFE UND UNTERSTÜTZUNG
BERATUNG
VERSTÄNDNIS
GEWALT GEGEN FRAUEN UND KINDER
GEHT UNS ALLE AN!
Wenn Sie und Ihre Kinder in Ihrer Partnerschaft Bedrohungen oder Misshandlungen ausgesetzt werden, Ihnen die Situation ausweglos erscheint oder Sie es zu Hause nicht mehr aushalten, wagen Sie den ersten Schritt und setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Tag und Nacht erreichbar über
Polizeinotruf 110
Frauenschutzhaus Sangerhausen
Fon: 03464/570072
Mail:
Bei uns erfahren Sie Unterstützung in Form von:
- Telefonischer und ambulanter Beratung
- Erläuterungen zum Gewaltschutzgesetz
- Weitervermittlung an spezifische Beratungsstellen
- Informationen über die Möglichkeit eines Aufenthaltes im Frauen- und Kinderschutzhaus
ES IST NIE ZU SPÄT, EIN NEUES LEBEN ZU BEGINNEN!!!
Was geschieht, wenn Sie sich nach einem persönlichen Gespräch für einen Einzug in unser Haus entschlossen haben?
- Aufatmen, zur Ruhe kommen, Sie sind an einem sicheren, anonymen Standort
- Alltägliches Leben wie zu Hause nur ohne Zwänge und Gewalt
- Schutz und Sicherheit vor körperlicher und/oder seelischer Misshandlung
- Verständnis für Ihre Sorgen und Probleme
- Hilfe auf dem neuen Lebensweg nach dem Prinzip Hilfe zur Selbsthilfe, gemeinsame Erarbeitung neuer Perspektiven
- Gespräche mit anderen Frauen, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben
- Beratung durch die Mitarbeiterinnen des Hauses und durch anerkannte Beratungsstellen
ZIEL ist es,
nach dem Verlassen des Hauses
selbstbestimmt, eigenverantwortlich
und gewaltfrei zu leben.
Ambulante Beratung für Frauen in Not und Konfliktsituationen
Wir bieten Ihnen Beratung und Unterstützung auch ohne einen Aufenthalt im Frauen- und Kinderschutzhaus in Form von telefonischer und ambulanter Beratung. Ziel ist Hilfe zur Selbsthilfe, dazu gehören:
- Krisenintervention
- Informationen zu rechtlichen Möglichkeiten
- Entscheidungsfindung
- Unterstützung bei Behördengängen
- Vermittlung an andere Institutionen und spezifische Beratungsstellen
- Begleitung zur Polizei, Antragstellung bei Gericht oder bei anderen weiterführenden Schritten
SOBALD DU DICH AUF DEN WEG MACHST,
ÖFFNET DIR DER HORIZONT SEINE GRENZEN
Fördermittelgeber